VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Zimtstern Europe GmbH, 63533 Mainhausen

I. Geltungsbereich, Vertriebskriterien
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Zimtstern Europe GmbH („ZIMTSTERN“) erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen („Geschäftsbedingungen“). Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Besteller erkennt diese Geschäftsbedingungen durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Ware an. Abweichende oder ergänzende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Bestellers, gelten nicht, selbst wenn ZIMTSTERN ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat oder in Kenntnis derartiger abweichender oder ergänzender Bedingungen die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos veranlasst hat.
2. Der Besteller (in den nachfolgend genannten Anforderungen und Internetrichtlinien „Händler“ genannt) hat für den Fall des Verkaufs der Waren von ZIMTSTERN zusätzlich die „Anforderungen an den Vertrieb der ZIMTSTERN-Produkte“ und die „Richtlinien für den Verkauf von ZIMTSTERN-Produkten über das Internet“ einzuhalten. Die Anforderungen und Internetrichtlinien sind integrierter Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.


II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Die Angebote von ZIMTSTERN sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindliche Angebote gekennzeichnet. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen des Bestellers bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von ZIMTSTERN. Alle Vereinbarungen, die Vertreter im Namen von ZIMTSTERN treffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung von ZIMTSTERN.
2. Bei als verbindlich gekennzeichneten Angeboten kommt ein Vertrag zustande, wenn das Angebot von ZIMTSTERN vom Besteller innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Angebotsdatum schriftlich angenommen wird oder der Besteller die von ZIMTSTERN gelieferten Waren annimmt. Nach Ablauf dieser Frist ist ZIMTSTERN nicht mehr an das Angebot gebunden.
3. Werden vom Besteller bestimmte Anforderungen an die Leistung von ZIMTSTERN gestellt, so hat er ZIMTSTERN diese vor seiner Auftragsbestätigung schriftlich mitzuteilen. ZIMTSTERN ist dann berechtigt, innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Zugang der schriftlichen Anforderungen den Auftrag schriftlich anzunehmen oder abzulehnen. Der Besteller bleibt in jedem Fall innerhalb dieser Frist an sein Angebot gebunden.


III. Preise

1. Die in den Angeboten von ZIMTSTERN genannten Preise sind nur innerhalb der Gültigkeitsfrist des Angebots für ZIMTSTERN bindend.
2. Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei der Auslieferung von Vororderaufträgen gelten die Preise frei Haus des Bestellers. Bei der Auslieferung von Nachbestellungen werden zusätzliche Transportkostenzuschläge erhoben, entsprechend der bei der Bestellung vereinbarten jeweiligen Lieferkonditionen. 
3. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, ist ZIMTSTERN berechtigt, die vereinbarten Preise an nicht vorhersehbare und von ZIMTSTERN nicht zu vertretende gestiegene Lohn-, Material- und Rohstoffkosten anzugleichen. Eine Zustimmung oder Genehmigung des Bestellers ist hierzu nicht erforderlich. Eine solche Angleichung ist bei vereinbarten Preisen nur dann möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitraum von mehr als sechs (6) Wochen liegt und die Kostensteigerungen nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
4. Soweit nicht anders vereinbart ist, berechnet ZIMTSTERN bei Aufträgen mit einem Bestellwert von unter EUR 70,00 einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 15,00 netto. ZIMTSTERN nimmt Erstbestellungen von Händlern erst ab einem bestimmten Mindestbestellwert an.


IV. Lieferungen und Leistungszeit
1. Die von ZIMTSTERN genannten Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. ZIMTSTERN kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen, sofern dies dem Besteller zumutbar ist.
3. Liefertermine und -fristen gelten mit der rechtzeitigen Absendung der Ware als eingehalten.
4. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang und Klarstellung aller erforderlichen Unterlagen durch den Besteller, vor Erbringung der für die Lieferung erforderlichen Mitwirkung des Bestellers, vor der Einigung über die Ausführungsart sowie vor Erteilung aller behördlichen Genehmigungen.
5. Bei nachträglich vorgenommenen Vertragsergänzungen bzw. -änderungen verschieben bzw. verlängern sich die Liefertermine und -fristen entsprechend.
6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von ZIMTSTERN und von ZIMTSTERN nicht zu vertretenden Ereignissen wie insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, hat ZIMTSTERN auch bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen und -fristen nicht zu vertreten. Liefertermine und -fristen verschieben bzw. verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Besteller in angemessener Weise unterrichtet.
7. Wenn die Störung nach vorstehender Ziffer 6 länger als drei (3) Monate dauert oder das Ende der Störung nicht absehbar ist, ist jede Partei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

V. Versand, Gefahrenübergang
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware an den Besteller übergeben ist.
2. Das Vorstehende gilt auch im Falle von Teillieferungen im Sinne der Ziffer IV. 2.

VI. Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von ZIMTSTERN spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen räumt ZIMTSTERN ein Skonto von 2 % ein. 
2. ZIMTSTERN ist berechtigt, für Teillieferungen im Sinne der Ziffer IV. 2 Teil-Rechnungen zu stellen.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ZIMTSTERN über den Betrag verfügen kann. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen zu Lasten des Bestellers angenommen. Etwaige gewährte Nachlässe stehen unter Vorbehalt fristgerechter Bezahlung und/oder vollständiger Warenabnahme, soweit es sich um Nachlässe im Zusammenhang mit Mengen handelt. Bei Retoursendungen, denen ZIMTSTERN ausdrücklich zugestimmt hat, ohne hierzu verpflichtet zu sein, entfallen die bereits gewährten Mengenrabatte für die gesamte Warensendung, aus der die Retourensendung stammt, mit einer entsprechenden Nachzahlungspflicht des Bestellers.
4. Bei Überschreitung des in vorstehender Ziffer 1 festgelegten Zahlungsziels ist ZIMTSTERN ohne weitere Mahnung berechtigt, vom Besteller Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank jeweils bekanntgegebenen Basiszinssatz im Sinne des &sect 247 BGB p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
5. Wird ZIMTSTERN nach Vertragsschluss die Gefahr mangelnder Leistungsfähigkeit des Bestellers erkennbar, behält sich ZIMTSTERN ausdrücklich vor, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. ZIMTSTERN ist weiterhin berechtigt, von einzelnen oder allen bereits abgeschlossenen Verträgen mit dem Besteller ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern der Besteller die Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.
6. Zu einer Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
7. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten, entscheidungsreich oder rechtskräftig festgestellt ist.

VII. Mängelhaftung
1. Die Ware weist bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit auf; diese bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien schriftlich getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware. ZIMTSTERN behält sich vor, Veränderungen an den Waren ohne besondere Zustimmung des Bestellers vorzunehmen, soweit diese durch die technische Entwicklung bedingt sind bzw. technische Verbesserungen darstellen und dem Besteller zumutbar sind. Im Übrigen sind geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe und Form etc. zulässig, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien liegen und handelsüblich sind bzw. für den Besteller zumutbar sind.
2. Der Besteller hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung der Waren schriftlich gegenüber ZIMTSTERN zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Besteller innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich gegenüber ZIMTSTERN zu rügen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Rüge. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Mängelhaftung von ZIMTSTERN für die zu spät gerügten Mängel nicht in Betracht.
3. Unbeschadet der Verpflichtung nach vorstehender Ziffer 2 rechtzeitig zu rügen, verjähren die Rechte des Bestellers wegen Mängeln nach 12 Monaten beginnend mit der Ablieferung der Waren beim Besteller. Die Verjährungsbestimmungen des § 479 BGB bleiben unberührt. Für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus anderen Gründen als Mängeln der Ware sowie hinsichtlich der Rechte des Bestellers bei arglistig verschwiegenen oder vorsätzlich verursachten Mängeln bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
4. Im Falle einer rechtzeitigen Rüge des Bestellers kann ZIMTSTERN nach Wahl von ZIMTSTERN für den Besteller kostenlos nachbessern oder Ersatz liefern.
5. Erfolgt im Zusammenhang mit der Ersatzlieferung eine Rücksendung der beanstandeten Ware, ist die betreffende Ware mit eindeutiger Fehlerkennzeichnung unter Angabe der zur Bearbeitung der Reklamation notwendigen Informationen wie Lieferscheinnummer, Kundennummer, Beifügung der Garantieurkunde, Kassenbeleg und dergleichen auf Kosten von ZIMTSTERN an ZIMTSTERN zurückzusenden. Erweist sich die Mängelrüge des Bestellers als unberechtigt und hat der Besteller dies vor Erhebung der Mängelrüge erkannt oder fahrlässig nicht erkannt, so ist er ZIMTSTERN zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden, z.B. Fahrt- oder Versandkosten, verpflichtet.
6. Verweigert ZIMTSTERN eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach § 439 Abs. 3 BGB, schlägt eine solche fehl oder ist sie für den Besteller nicht zumutbar, beispielsweise weil ZIMTSTERN sie ungebührlich verzögert, so kann der Besteller nach seiner Wahl nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz gemäß Ziffer IX. oder den Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
7. Rechte des Bestellers wegen Mängeln sind ausgeschlossen, sofern eine unsachgemäße Behandlung und/oder Lagerung zu dem aufgetretenen Mangel geführt haben oder für diesen zumindest mitursächlich waren.
8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten insoweit nicht, als nach geltendem deutschem Recht, etwa in Folge des § 478 Absatz 4 BGB, eine abweichende Regelung zwingend vorgeschrieben ist.

VIII. Eigentumsvorbehalt
1. ZIMTSTERN behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises hierfür sowie der Erfüllung aller Forderungen von ZIMTSTERN gegen den Besteller aus der bestehenden Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren („Vorbehaltsgut“) dürfen von dem Besteller nicht verpfändet, sicherungshalber übereignet oder anderweitig mit Rechten Dritter belastet werden. Der Besteller ist zum Weiterverkauf an Dritte und zur Verbindung des Vorbehaltsgutes mit anderen beweglichen Sachen nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Wird das Vorbehaltsgut mit anderen Gegenständen verbunden, so erwirbt ZIMTSTERN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Vorbehaltsgutes zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung. Erfolgt die Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller ZIMTSTERN anteilmäßig Miteigentum überträgt. Das so entstandene Miteigentum wird der Besteller für ZIMTSTERN verwahren.
3. Der Besteller hat dafür zu sorgen, dass der Eigentumsvorbehalt von ZIMTSTERN nach Möglichkeit bestehen bleibt. Er tritt die Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung des Vorbehaltsgutes gegenüber seinen Abnehmern bereits jetzt in voller Höhe bzw. in Höhe des auf den Miteigentumsanteil entfallenden Betrages an ZIMTSTERN ab. ZIMTSTERN nimmt diese Abtretung hiermit an. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. ZIMTSTERN behält sich vor, diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung zu widerrufen und die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. In diesem Fall hat der Besteller seine Abnehmer auf Verlangen von ZIMTSTERN zu benennen und alle zur Durchsetzung der abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen ZIMTSTERN zu übergeben.
4. Der Besteller ist verpflichtet, das Vorbehaltsgut gegen die üblichen Risiken wie Feuer, Wasser und Diebstahl auf seine Kosten zu versichern. Kommt der Besteller der Versicherungspflicht trotz Mahnung von ZIMTSTERN nicht nach, kann ZIMTSTERN die Versicherung auf Kosten des Bestellers abschließen, die Versicherungsprämie verauslagen und als Teil der Forderung aus dem Vertrag einziehen. Der Besteller tritt ZIMTSTERN für den Versicherungsfall seine sämtlichen Ansprüche gegen den Versicherer oder Schädiger vorrangig bereits jetzt ab. ZIMTSTERN nimmt diese Abtretung hiermit an.
5. Tritt ZIMTSTERN wegen vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere wegen Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück, ist ZIMTSTERN unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, das Vorbehaltsgut heraus zu verlangen und der Besteller hat ZIMTSTERN Zugang zu dem Vorbehaltsgut zu gewähren und das Vorbehaltsgut unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts herauszugeben. Alle mit der Herausgabe entstehenden Kosten trägt der Besteller.
6. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesamten zu sichernden Forderungen von ZIMTSTERN um mehr als 10 %, so ist der Besteller berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.

IX. Haftungsbeschränkung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ZIMTSTERN für eigenes Verschulden und Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. ZIMTSTERN haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 1 gelten nicht für die Haftung von ZIMTSTERN nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei anderen zwingenden gesetzlichen Haftungen. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei schuldhaft verursachten Körperschäden und wenn und soweit ZIMTSTERN eine Garantie übernommen hat.
3. Für vom Besteller zur Verfügung gestellte Materialien, Auftragskomponenten, Versandhinweise, Verarbeitungsvorschriften und dergleichen übernimmt ZIMTSTERN, falls nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Absprachen getroffen worden sind, keinerlei Haftung. ZIMTSTERN ist nicht verpflichtet, diese im Sinn des Produkthaftungsgesetzes und/oder des BGB auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Normen zu prüfen. In diesen Fällen haftet der Besteller uneingeschränkt und stellt ZIMTSTERN von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

X. Gewerbliche Schutzrechte
1. Der Besteller erkennt an, dass alle Marken, mit denen die Waren von ZIMTSTERN gekennzeichnet sind, Gegenstand der alleinigen Markenlizenz von ZIMTSTERN sind. Er hat keinen Anspruch oder Recht darauf, diese Marken zeitlich unbegrenzt nutzen zu dürfen.
2. Zum Zweck der ordnungsgemäßen Kennzeichnung der Waren von ZIMTSTERN wird dem Besteller ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der in Ziffer 1. genannten Marken eingeräumt. Der Gebrauch der Marken in diesem Umfang begründet für den Besteller kein Recht, die Benutzung auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung mit ZIMTSTERN fortzusetzen. Nach Beendigung der Lieferbeziehung mit ZIMTSTERN und dem Abverkauf aller vorhandenen und gelieferten Waren beim Besteller, wird dieser unverzüglich die Nutzung der Marken von ZIMTSTERN einstellen.
3. Der Besteller wird nichts tun, was die Markenlizenzrechte von ZIMTSTERN in Frage stellen würde und wird insbesondere nicht ihre Rechtsbeständigkeit angreifen oder Dritte dabei unterstützen.

XI. Allgemeine Bestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Abreden bestehen nicht.
2. Für diese Geschäftsbedingungen und das gesamte Vertragsverhältnis zwischen ZIMTSTERN und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG).
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Parteien ist Offenbach. ZIMTSTERN ist jedoch nach eigener Wahl berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen einschließlich der Anforderungen an den Vertrieb der ZIMTSTERN-Produkte und der Richtlinien für den Verkauf von ZIMTSTERN-Produkten über das Internet und/oder des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird ZIMTSTERN zusammen mit dem Besteller die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



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(Datum, Stempel und Unterschrift des Bestellers)
 
Sitz der Gesellschaft: Mainhausen, Amtsgericht Offenbach (Main) HR B 51474
Geschäftsführer: Hans Allmendinger, Sönke Voss


Anforderungen an den Vertrieb der ZIMTSTERN-Produkte
1. Der Händler wird die Produkte von ZIMTSTERN („Vertragsprodukte“) auf eine Art und Weise zum Verkauf anbieten, die der Wahrung und Förderung des hohen Wertes, Images und Rufes von ZIMTSTERN und den ZIMTSTERN-Marken gerecht wird; dies bezieht sich unter anderem auf den Zustand und die Ausstattung des Ladengeschäfts (sofern vorhanden), die Präsentation und das Umfeld der Vertragsprodukte und der ZIMTSTERN-Marken sowie die Beratung zu den Vertragsprodukten. Daher sind die folgenden Anforderungen einzuhalten:
a) Das Ladengeschäft (sofern vorhanden) muss sauber und gepflegt sein.
b) Der Händler muss die Vertragsprodukte auf attraktive, ansprechende und kundenfreundliche Weise ausstellen/präsentieren.
c) Die anderen Waren, die der Händler verkauft, müssen in Bezug auf Qualität, Image und Ansehen mit den Vertragsprodukten vergleichbar sein und gemäß ihrem Image präsentiert werden.
d) Das Ladengeschäft des Händlers (sofern vorhanden), einschließlich des Schaufensters, und die Ausstattung des Ladengeschäftes werden dem gehobenen Image der Vertragsprodukte gerecht, das heißt Einrichtung, Dekoration und sonstige Ausstattung müssen von hochwertiger Qualität sein.
e) Bei der Präsentation der Vertragsprodukte orientiert sich der Händler im Hinblick auf die Gestaltung der Werbung bzw. des Angebots am Image und den Verbrauchererwartungen in Bezug auf die ZIMTSTERN-Marken. Der Händler wird jede Aktivität unterlassen, die geeignet ist, sich nachteilhaft auf den hohen Wert, das Image und den Ruf von ZIMTSTERN und/oder den ZIMTSTERN-Marken auszuwirken.
f) Der Händler und sein Verkaufspersonal müssen über das notwendige Know-how für den Verkauf der Vertragsprodukte verfügen und die Kunden in Bezug auf die Vertragsprodukte beraten und informieren können; insbesondere über sämtliche Eigenschaften der Vertragsprodukte, allgemeine Informationen zu den Vertragsprodukten, einschließlich der Informationen zur Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.
g) Aus den Werbetexten des Händlers muss immer deutlich erkennbar sein, dass die Werbung von dem Händler und nicht von ZIMTSTERN stammt.
h) Bietet der Händler Vertragsprodukte in mehreren Farben an, wird der Händler jede zum Verkauf angebotene Farbe ausstellen.
2. Etwaige Kundenbeschwerden müssen schnell und effizient bearbeitet werden.
3. Der Händler ist verpflichtet, ZIMTSTERN Zugang zu seinem Ladengeschäft (sofern vorhanden) und den relevanten Unterlagen zu gewähren, um die Einhaltung dieser Anforderungen an den Vertrieb der ZIMTSTERN Vertragsprodukte zu prüfen.
4. Der Händler ist verpflichtet, nur aktuelles und professionelles Bildmaterial im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten zu nutzen, welches entweder von ZIMTSTERN zur Verfügung gestellt wurde oder deren Nutzung ZIMTSTERN schriftlich zugestimmt hat. Da ZIMTSTERN regelmäßig neues Bildmaterial entwickelt, ist der Händler verpflichtet, regelmäßig, d. h. mindestens einmal im Jahr, bei ZIMTSTERN nachzufragen, ob neues Bildmaterial für ein Vertragsprodukt zur Verfügung steht. Eine Weitergabe des ZIMTSTERN Bildmaterials an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von ZIMTSTERN.
5. Der Händler wird nur solche Vertragsprodukte bewerben, die er tatsächlich in ausreichender Menge auf Lager hat.
6. Soweit es für bestimmte Produktgruppen Anforderungen an das Sortiment gibt, sind diese bei der Präsentation der Vertragsprodukte einzuhalten.
7. Der Händler wird stets sämtliche einschlägigen Gesetze einhalten, insbesondere auch die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Präsentation der Vertragsprodukte und die Kontaktaufnahme zu seinen (potentiellen) Abnehmern.
8. Der Händler wird die Vertragsprodukte nicht verändern.  Der Händler wird insbesondere die Vertragsprodukte in dem von ZIMTSTERN gelieferten Zustand anbieten und verkaufen, keine zusätzlichen Schilder oder Teile anbringen oder solche entfernen.
9. Der Händler wird die Vertragsprodukte nur in den von ZIMTSTERN für die jeweiligen Vertragsprodukte vorgesehenen Verkaufseinheiten anbieten und verkaufen. 
10. Die Markenpräsentation muss nach Maßgabe der Corporate Identity Richtlinien erfolgen. 
11. Der Händler wird an allen von ZIMTSTERN initiierten Rückrufaktionen für die Vertragsprodukte teilnehmen.
12. Der Verkauf der Vertragsprodukte über das Internet erfordert eine Internet-Website, die den Anforderungen im stationären Ladengeschäft entspricht. Aus diesem Grund muss die Webseite und das Anbieten und der Verkauf der Vertragsprodukte über das Internet den „Anforderungen an den Vertrieb der ZIMTSTERN Produkte“ („Anforderungen“) und zusätzlich den „Richtlinien für den Verkauf von ZIMTSTERN-Produkten über das Internet“ („Internetrichtlinien“) entsprechen. 
13. ZIMTSTERN ist berechtigt, diese Anforderungen und die Internetrichtlinien zu ändern, um Änderungen der Strategie oder der Marktsituation zu berücksichtigen. Der Händler ist verpflichtet, diese Änderungen umzusetzen. ZIMTSTERN wird den Händler rechtzeitig im Voraus schriftlich über solche Änderungen informieren.

Richtlinien für den Verkauf von ZIMTSTERN-Produkten über das Internet
Der Händler wird die Produkte von ZIMTSTERN („Vertragsprodukte“) auf eine Art und Weise zum Verkauf anbieten, die der Wahrung und Förderung des hohen Wertes, Images und Rufes von ZIMTSTERN und den ZIMTSTERN-Marken gerecht wird. Aus diesem Grund ist der Händler verpflichtet, bei einem Verkauf der Vertragsprodukte über das Internet stets die nachfolgenden Anforderungen einzuhalten:

1. Allgemeine Kriterien
a) Um die Einhaltung der Anforderungen und der Internetrichtlinien sicherzustellen, hat der Händler ZIMTSTERN vorab seine Internet-Websites (URL), über die er die Vertragsprodukte bewirbt, anbietet oder verkauft zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Sofern der Händler die Vertragsprodukte über Drittplattformen bewirbt, anbietet oder verkauft, sind die relevanten Seiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigungen werden erteilt, sofern die Websites bzw. die Seiten auf den Drittplattformen den Richtlinien für den Verkauf von ZIMTSTERN-Produkten über das Internet entsprechen. Eine Prüfung der Preisstellung erfolgt nicht; der Händler ist in der Festlegung seiner Wiederverkaufspreise frei. Für eine Änderung seiner Domain (Internetadresse) bedarf der Händler der vorherigen Zustimmung von ZIMTSTERN, deren Erteilung ZIMTSTERN nur aus wichtigem Grund verweigern darf.
b) Der Händler wird als Verkäufer der Vertragsprodukte und als Dienstleister im Sinne des Telemediengesetzes („TMG“) für die Homepage auftreten.
c) Der Händler wird stets die allgemeinen Informationspflichten nach § 5 TMG, alle sonstigen anwendbaren Informationspflichten nach §§ 312 c - e BGB, die Widerrufs- und Rückgaberechte nach §§ 355 ff. BGB, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen und auch sonst die jeweils geltenden Gesetze einhalten, insbesondere auch die wettbewerbsrechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Präsentation der Vertragsprodukte und die Kontaktaufnahme zu seinen (potentiellen) Abnehmern.
d) Der Händler darf keine Werbebanner auf seiner Homepage einsetzen, die nicht im Einklang mit dem hohen Wert, Image und Ruf der ZIMTSTERN-Marken und Vertragsprodukte stehen.
e) Der Händler darf Änderungen im Hinblick auf die Homepage, die Einfluss auf den hohen Wert, Image und Ruf der ZIMTSTERN-Marken und damit auf die Wahrnehmung des Verkaufs der Vertragsprodukte haben könnten, nur nach vorheriger Zustimmung von ZIMTSTERN vornehmen.
f) Der Händler ist nicht berechtigt, die Vertragsprodukte im Rahmen von Versteigerungen zu verkaufen. Soweit die Vertragsprodukte auf Plattformen angeboten werden, durch die Kunden Produkte auch ersteigern können, z. B. eBay, ist daher lediglich das Angebot und der Verkauf per „Sofortkauf“ ohne die Möglichkeit der Ersteigerung zulässig.
2. Werbung und Produktpräsentation
a) Aus den Werbetexten des Händlers auf den Websites muss immer deutlich erkennbar sein, dass die Werbung von dem Händler stammt. Der Händler darf zum Beispiel in seinen Werbetexten nicht behaupten, dass er ein „offizieller ZIMTSTERN Online Shop“ ist.
b) Die Produktpräsentation erfolgt stets in einer Weise, die den hohen Wert, Image und Ruf der ZIMTSTERN-Marken und Vertragsprodukte repräsentiert und erhält. Bei der Gestaltung der Werbung bzw. des Angebots wird sich der Händler an den Verbrauchererwartungen in Bezug auf die ZIMTSTERN-Marken und Vertragsprodukte orientieren. Unter anderem verpflichtet sich der Händler in diesem Zusammenhang dazu, Drittprodukte, die geeignet sind, den Ruf von ZIMTSTERN negativ zu beeinträchtigen, nicht im Zusammenhang mit den Vertragsprodukten von ZIMTSTERN zu bewerben und/oder zu verkaufen. Der Händler wird die Vertragsprodukte insbesondere nur in thematisch passende Kategorien einstellen und nicht in Kategorien anderer Marken einstellen.
c) Die Vertragsprodukte müssen bei der Artikelsuche markenspezifisch und vom Rest des Shop-Sortiments getrennt auffindbar sein.
d) ZIMTSTERN wird dem Händler im Hinblick auf die von ihm auf seiner Homepage angebotenen Vertragsprodukte Imagebilder elektronisch zur Verfügung stellen.
e) Der Händler verpflichtet sich, bei der Bewerbung und dem Verkauf der Vertragsprodukte ausschließlich die von ZIMTSTERN zur Verfügung gestellten und freigegebenen Logos und Schriftzüge zu verwenden. Als Produktbilder wird der Händler auf seiner Homepage nur von ZIMTSTERN zur Verfügung gestellte oder professionelle Bilder (auch in Bezug auf die richtige Belichtungsstärke, das Styling, die Farbechtheit und die digitale Bearbeitung) verwenden. Dem Händler ist es nicht gestattet, die von ZIMTSTERN zur Verfügung gestellten Bilder, Logos etc. zu verändern oder an Dritte weiterzugeben.
f) Der Händler wird sicherstellen, dass für jeden Artikel mehrere Bilder verfügbar sind, die den betreffenden Artikel aus verschiedenen Perspektiven oder in Rundumansicht darstellen. Bietet der Händler Vertragsprodukte in mehreren Farben an, wird der Händler jede zum Verkauf angebotene Farbe bildlich darstellen. Von den vorstehenden Regelungen sind jene Artikel ausgenommen, für die ZIMTSTERN keine Ansichten in der erforderlichen Anzahl bzw. Farbe zur Verfügung stellt.
g) Der Händler wird den Kunden detaillierte Produktbeschreibungen und Produktbilder auf der Homepage präsentieren, um dem Kunden mit dem Kauf im Ladengeschäft vergleichbare Erkenntnisse über die Vertragsprodukte zu vermitteln. In den Produktbeschreibungen wird der Händler die Materialbeschaffenheit, Details und die Eigenschaften des betreffenden Vertragsproduktes genau und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften beschreiben.
h) Der Händler wird die verfügbaren Farben und Größen der Vertragsprodukte genau angeben.
i) Die Preisangaben müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, eindeutig und leicht verständlich sein; die Versandkosten müssen genau angegeben werden.
3. Bestellung und Verkauf
3.1 Produktangebot
a) Der Händler wird nur solche Vertragsprodukte anbieten, die er tatsächlich auf Lager hat. Sofern der Händler Angaben zur genauen Anzahl der verfügbaren Vertragsprodukte macht, müssen diese Angaben richtig und aktuell sein.
b) Soweit es für bestimmte Produktgruppen Anforderungen an das Sortiment gibt, sind diese auch in Bezug auf den Verkauf über das Internet einzuhalten, d. h. der Händler muss die festgelegten Vertragsprodukte in seinem Sortiment auf der Homepage anbieten.

3.2 Abwicklung von Bestellungen und Bestätigung per E-Mail
a) Der Händler wird die Bestellungen von Kunden unverzüglich per E-Mail bestätigen.
b) Wenn ein von einem Kunden bestelltes Vertragsprodukt nicht verfügbar ist, weil zwei (2) Kunden zur gleichen Zeit ein nur einmal verfügbares Produkt bestellt haben, wird der Händler dem Kunden unverzüglich eine entsprechende Mitteilung per E-Mail senden.




3.3 Kundendienst/Hilfe-Seite auf der Homepage
a) Der Händler wird den Markennamen ZIMTSTERN und verwechslungsfähig ähnliche Kennzeichen nicht als Bestandteil der Top-Level-, Second-Level- oder anderer Subdomains registrieren oder verwenden. Die Händler sind nicht berechtigt, Domains zu registrieren oder zu nutzen, die eine Fehlerschreibweise der ZIMTSTERN Marken enthalten. Die URLs der Händler-Accounts müssen einem der folgenden Formate entsprechen:
www.yourdomain.TLD/Zimtstern
www.yourdomain.TLD/Zimtstern.htm
yoursubdomain.yourdomain.TLD/Zimtstern
www.yourdomain.TLD (d. h. ohne Bezugnahme auf die ZIMTSTERN Marken)
Insbesondere sind folgende Formate unzulässig:
Zimtstern.yourdomain.TLD
www.Zimtstern.yourdomain.TLD
Zimtstern.TLD
www.Zimtstern.TLD
yourdomain.Zimtstern.TLD
www.yourdomain.Zimtstern.TLD
b) Der Händler wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen seine Kontaktdaten einschließlich Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Anschrift deutlich auf seiner Homepage hervorheben.
c) Die Homepage des Händlers wird eine übersichtliche Hilfe-Seite enthalten, auf der insbesondere Informationen über Zahlungsweisen, Versandbedingungen, Widerrufs- und Rückgaberechte und Rückerstattungen abrufbar sind.
d) Der Händler wird während der üblichen Geschäftszeiten einen telefonischen Kundendienst bereitstellen und die Kontaktinformationen zum Kundendienst auf der ersten Seite seiner Homepage leicht zugänglich und leicht auffindbar angeben.
e) Telefonanrufe von Kunden werden umgehend und verlässlich bearbeitet.
f) Kundenanfragen per E-Mail werden innerhalb von zwei (2) Geschäftstagen ordnungsgemäß beantwortet.




3.6 Widerruf und Rückgaben
a) Der Händler wird die gesetzlichen Bestimmungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen einhalten.
b) Der Händler wird den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass Rücksendungen von Vertragsprodukten wegen Mängelhaftungsansprüchen an den Händler erfolgen müssen.


4. Technische Standards/Funktionen
a) Es muss sichergestellt werden, dass die Homepage des Händlers für die üblichen Bildschirmauflösungen optimiert und mit den üblichen Browsern kompatibel ist.
b) Die Homepage des Händlers muss eine Suchfunktion unter anderem nach Marken und nach Produktbereichen haben und die Vertragsprodukte müssen anhand dieser Suchfunktionen differenziert und gefunden werden können.
c) Es müssen die üblichen Bestellabwicklungs-Prozesse & -Funktionen (Einkaufskorb, Login, zur Kasse gehen, Möglichkeiten zur Überprüfung/Änderung des Bestellvorganges) angeboten werden.
d) Es wird eine SSL-Verschlüsselung beim Bestellabwicklungsvorgang eingesetzt.
e) Die IT-Infrastruktur, insbesondere im Hinblick auf die Sicherheits-, Leistungs- und Verfügbarkeitsstandards, muss dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
f) Zur Vermeidung von Ausverkäufen muss ein Warenbestands-Verwaltungssystem eingesetzt werden.